Hier können DEHOGA-Mitglieder den Leitfaden kostenlos downloaden.
Die neuen Bestimmungen sind für gastgewerbliche Betriebe relevant, die solche Produkte verwenden, anbieten oder selbst herstellen.
Gut zu wissen: Zwar ist die Regelung am 14. Juni Kraft getreten, es gibt allerdings eine Übergangsregelung: Erzeugnisse, die vor dem 14. Juni 2026 gemäß den bis dahin geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände in den Verkehr gebracht werden.