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EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September

Vorsicht bei Werbung mit Umwelt-Begriffen!

„In unserem Betrieb legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit.“ Vorsicht: Dieser Satz darf so ab 27. September nirgendwo mehr stehen! Denn ab diesem Tag gilt die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing. Bedeutet für Sie als Unternehmer unter anderem: Sie dürfen nicht mehr mit allgemeinen Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ für Ihren Betrieb werben, ohne diese zu konkretisieren und beweisbar belegen zu können.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
„EmpCo“ steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie der Europäischen Union wird in Deutschland ab 27. September 2026 angewendet. Ziel ist, Verbraucher vor irreführender Werbung in Bezug auf die Umwelt zu schützen. 

Betrifft mich die Richtlinie?
Das hängt ganz davon ab: Steht auf Ihrer Website, dass Sie ein besonders umweltfreundliches Hotel sind? Werben Sie damit, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Restaurant an oberster Stelle steht? Dann Sie sind auf jeden Fall von der EmpCo-Richtlinie betroffen, weil diese Aussagen zu allgemein und nicht nachprüfbar sind. Sie brauchen künftig einen Beleg dafür und / oder eine anerkannte Zertifizierung. Mehr dazu im nächsten Absatz.

Wie darf ich für meinen Betrieb dann noch werben? Welche Wörter sollte ich vermeiden?
Damit Sie nicht versehentlich in die Greenwashing-Falle tappen, finden Sie hier den Leitfaden des Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg, der auf Seite 2 einfach erklärt, worauf Sie achten müssen, welche Formulierungen Sie künftig nicht mehr verwenden sollten und Beispiele gibt, wie Sie stattdessen kommunizieren bzw. werben dürfen. 

Unter dem Link finden Sie bald auch Lernvideos zum Thema. 

Was passiert, wenn ich die EmpCo-Richtlinie missachte?
Bei einem Verstoß drohen Abmahnungen und ggf. hohe Bußgelder.

Was kann ich tun, wenn ich mir bezüglich der Anwendung der EmpCo-Richtlinie unsicher bin?
Wenden Sie sich gerne an Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle.