Hier geht’s zum Download des DEHOGA-Merkblatts.
Darin lesen Sie, welche Auswirkungen die europäische Verpackungsverordnung auf To-go- und Mitnahmeangebote hat und welche weiteren Einschränkungen auf die Gastronomie und die Hotellerie hat zukommen.
Service für DEHOGA-Mitglieder
Der DEHOGA unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht mit Infos und kostenlosen Hinweisschildern zur Gästeinformation.
Merkblätter:
Wer ist betroffen von der Mehrwegangebotspflicht?
Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie ab 2023
Gästeinformationen - Mehrwegalternative für Einwegverpackungen
Aushänge:
Getränke
Speisen
Speisen und Getränke
Speisen und Getränke (Langversion)
Getränke (englisch)
Speisen (englisch)
Speisen und Getränke (englisch)
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse (Langversion)
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse (englisch)
Hintergrund
Die europäische Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie soll dazu beitragen, dass Verpackungsabfälle reduziert und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Verpackungen gefördert werden.
Die Verordnung führt schrittweise neue Anforderungen ein. Bis 2030 treten weitere Regelungen in Kraft, darunter Verbote bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen.