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Merkblatt und praktische Aushänge helfen bei der Umsetzung

Verpackungsverordnung entpackt: Das müssen Betriebe wissen

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit 2023 – jetzt kommt auch noch die Verpackungsverordnung der Europäischen Union (PPWR). Einige Vorgaben bestehen bereits heute durch das deutsche Verpackungsgesetz, das nach und nach durch die europäischen Regelungen ersetzt wird. Welche Auswirkungen diese auf Betriebe im Gastgewerbe haben und ab wann was gilt, lesen Sie im neuen DEHOGA-Merkblatt.

Hier geht’s zum Download des DEHOGA-Merkblatts.

Darin lesen Sie, welche Auswirkungen die europäische Verpackungsverordnung auf To-go- und Mitnahmeangebote hat und welche weiteren Einschränkungen auf die Gastronomie und die Hotellerie hat zukommen.

Service für DEHOGA-Mitglieder
Der DEHOGA unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht mit Infos und kostenlosen Hinweisschildern zur Gästeinformation.

Merkblätter:
Wer ist betroffen von der Mehrwegangebotspflicht?
Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie ab 2023
Gästeinformationen - Mehrwegalternative für Einwegverpackungen

Aushänge:
Getränke
Speisen
Speisen und Getränke
Speisen und Getränke (Langversion)
Getränke (englisch)
Speisen (englisch)
Speisen und Getränke (englisch)
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse (Langversion)
Kundeneigene Mehrweg-Behältnisse (englisch)

Hintergrund
Die europäische Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie soll dazu beitragen, dass Verpackungsabfälle reduziert und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Verpackungen gefördert werden. 

Die Verordnung führt schrittweise neue Anforderungen ein. Bis 2030 treten weitere Regelungen in Kraft, darunter Verbote bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen.