Weiterhin enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von der Kassenpflicht zu bestimmen. Zudem soll der digitale Kassenbon den Papierbeleg ab 2028 ablösen.
Der DEHOGA spricht sich klar für Steuerehrlichkeit aus. Jedoch gibt es Sondersachverhalte, für die es praktikable Lösungen geben muss. Der Verband hat sich hierzu bereits gegenüber der Presse geäußert. Gegenüber dem RND betonte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke in der vergangenen Woche:
„Der Koalitionsvertrag hat die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Das haben wir begrüßt. Positiv ist, dass nun zumindest die papierhafte Belegausgabepflicht schrittweise abgeschafft werden soll. Entscheidend wird sein, die digitale Bonpflicht rechtssicher und praxistauglich auszugestalten – insbesondere, wenn Betriebe auf Wunsch weiterhin Papierbelege aushändigen müssen. Offen sind zudem wichtige Fragen zu Umsatzgrenzen, Ausnahmen und Übergangsfristen.“
Der DEHOGA Bundesverband ist jetzt zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eingeladen und wird diese fristgerecht bis 13. August im Sinne der Branche einreichen.