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DEHOGA Baden-Württemberg

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Stellungnahme zum Referentenentwurf

Registrierkassenpflicht: DEHOGA fordert Ausnahmen

Bei Veranstaltungen außerhalb der Betriebsstätte ist der Einsatz von Registrierkassen kaum umsetzbar und wirtschaftlich unverhältnismäßig. Deshalb fordert der DEHOGA Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Registrierkassenpflicht hier Ausnahmeregelungen. Und nicht nur in diesem Punkt mahnt der DEHOGA Nachbesserungen an.

Veranstaltungen außerhalb der Betriebsstätte wie Festivals, Messen, Straßenfesten sowie Wochen- und Weihnachtsmärkte müssen als Ausnahmen verbindlich im Gesetz verankert und zeitgleich mit der Kassenpflicht zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, um den Betrieben von Beginn an Rechtssicherheit zu geben.

Darüber hinaus fordert der DEHOGA praktikable Anforderungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht: Bei Großveranstaltungen mit einer Vielzahl von Verkäufen in kurzer Zeit muss auch eine summarische Erfassung der Umsätze möglich bleiben. Andernfalls können die Unternehmer ihre Gäste nicht schnell und zufriedenstellend bedienen. Zusätzliche Bürokratie durch Vorab-Meldepflichten für jede einzelne Veranstaltung lehnt der Verband entschieden ab.

Die geplante Umstellung von der Papierbelegpflicht auf eine digitale Belegbereitstellung begrüßt der DEHOGA ausdrücklich und fordert eine frühere Einführung. Allerdings benötigen Betriebe aus Sicht des Verbandes mehr Vorlaufzeit, wenn sie die Umsatzgrenze erstmals überschreiten und künftig unter die Registrierkassenpflicht fallen. 

Im aktuellen Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) steht außerdem folgendes: „Des Weiteren soll die Einführung einer generellen Kassenpflicht auch für Unternehmen mit Umsätzen unter 100.000 Euro geprüft werden.“ Das lehnt der DEHOGA entschieden ab – eine solche Pflicht ist unverhältnismäßig und eine weitere Last für Kleinbetriebe, die sowieso schon mit zu vielen bürokratischen Auflagen zu kämpfen haben. 

Registrierkassenpflicht: Das ist bislang geplant
Vorgesehen ist, dass Steuerpflichtige im Gastgewerbe mit jährlichen Gesamteinnahmen von mehr als 100.000 Euro künftig eine Registrierkasse nutzen müssen. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von der Kassenpflicht zu bestimmen. Zudem soll der digitale Kassenbon den Papierbeleg ab 2028 ablösen.

Der DEHOGA spricht sich klar für Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit aus. Jedoch gibt es Sondersachverhalte, für die es praktikable Lösungen geben muss. Der Verband hat sich hierzu bereits gegenüber der Presse geäußert. Gegenüber dem RND betonte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke: 

„Der Koalitionsvertrag hat die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Das haben wir begrüßt. Positiv ist, dass nun zumindest die papierhafte Belegausgabepflicht schrittweise abgeschafft werden soll. Entscheidend wird sein, die digitale Bonpflicht rechtssicher und praxistauglich auszugestalten – insbesondere, wenn Betriebe auf Wunsch weiterhin Papierbelege aushändigen müssen. Offen sind zudem wichtige Fragen zu Umsatzgrenzen, Ausnahmen und Übergangsfristen.“