So soll die Pflegeversicherung laut des Entwurfs künftig aussehen: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.812,50 Euro auf 6.450 Euro. Damit zahlen Arbeitgeber auf Minijobs 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag und tragen diesen vollständig. Der Gesetzentwurf belastet die Arbeitgeber zusätzlich mit zwei Milliarden Euro.
Zusammen mit steigenden Arbeitgeberbeiträgen in der Krankenversicherung erhöhen sich die Abgaben auf Minijobs von 13 auf 21,1 Prozent. Damit verteuern sich Minijobs weiter – obwohl das Gastgewerbe stark darauf angewiesen ist.
Der DEHOGA setzt sich für die Interessen der Branche ein, damit der Entwurf ein Entwurf bleibt. Arbeit darf nicht weiter verteuert werden!