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Wichtiges Signal für Clubs / Diskotheken

Musikclubs sollen als Kulturorte gelten

Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zum sogenannten Baugesetzbuch-Upgrade. Besonders relevant für die Branche: Musikclubs sollen künftig als Kulturorte im Baurecht anerkannt werden.

Mit der geplanten Aufnahme von Musikclubs in die Baunutzungsverordnung erhalten Live-Musikspielstätten und Clubs / Diskotheken erstmals eine klare planungsrechtliche Einordnung. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Betreiber ebenso wie für Kommunen. Wichtig bleibt: Die Anerkennung als Kulturort ist ein großer Schritt, setzt Live-Musikspielstätten und Clubs / Diskotheken jedoch nicht mit Kulturstätten gleich. Anders als Konzerthäuser bleiben Musikclubs in allgemeinen Wohngebieten weiterhin unzulässig. Eine Reform der TA Lärm bleibt weiter dringend erforderlich. 

Weitere Infos gibt's hier.