Mit der geplanten Aufnahme von Musikclubs in die Baunutzungsverordnung erhalten Live-Musikspielstätten und Clubs / Diskotheken erstmals eine klare planungsrechtliche Einordnung. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Betreiber ebenso wie für Kommunen. Wichtig bleibt: Die Anerkennung als Kulturort ist ein großer Schritt, setzt Live-Musikspielstätten und Clubs / Diskotheken jedoch nicht mit Kulturstätten gleich. Anders als Konzerthäuser bleiben Musikclubs in allgemeinen Wohngebieten weiterhin unzulässig. Eine Reform der TA Lärm bleibt weiter dringend erforderlich.