Die Experten der DEHOGA Beratung stellen immer wieder fest, dass nicht alle Betriebe die geltende Mehrwertsteuerregelung vollständig umgesetzt haben.
Was ist zu tun?
Überprüfen Sie die Einstellungen Ihrer Kassensysteme und Artikelgruppen. Eine fehlerhafte Programmierung kann zu unnötigen steuerlichen und finanziellen Nachteilen führen. Beziehen Sie bei der Prüfung auch Ihren Steuerberater und Kassenanbieter mit ein.
Dieser Punkt hat nicht nur steuerliche, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb und sollte nicht unterschätzt werden.
Rechtliche Fragen zum Thema?
DEHOGA-Mitglieder können nach dem Login folgende Merkblätter kostenlos downloaden:
Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026
FAQ zur Mehrwertsteuersenkung
FAQ zu 7 % Mehrwertsteuer (Hotellerie)
Weitere rechtliche Fragen zum Thema Mehrwertsteuer beantwortet Ihnen Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle.
Trotz Mehrwertsteuersenkung bleibt am Ende des Monats zu wenig übrig?
Die Branchenprofis der DEHOGA Beratung unterstützen Sie dabei, Kosten und Umsatz ins Gleichgewicht zu bringen und Ihren Gewinn zu steigern.
Rufen Sie an unter 0711 619 88 37 oder schreiben Sie eine E-Mail.
Hintergrund
Seit Jahresbeginn gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % einheitlich für alle Speisen in der Gastronomie – unabhängig davon, ob diese vor Ort verzehrt oder zum Mitnehmen verkauft werden. Die Regelung wurde dauerhaft eingeführt und ist nicht befristet.