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BGN-Beitrag 2025

Gastgewerbe wird entlastet

Für das Beitragsjahr 2025 werden Betriebe des Gastgewerbes bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) um rund 4 Prozent entlastet. Der Vorstand der BGN hat im April die Festlegung des Beitragsfußes (Rechenfaktor) beschlossen.

Der Beitragsfuß für 2025 liegt bei 0,3334 je 100 Euro Entgelt und damit nominal etwas höher als beim im Voraus erhobenen Vorschuss. Normalerweise würde ein höherer Rechenfaktor zu einer Nachzahlung führen.

Entlastend wirkt jedoch der seit 1. Januar 2025 geltende neue Gefahrtarif. Dieser ordnet das Gastgewerbe einer niedrigeren Gefahrklasse zu. Dadurch sinkt der Beitrag trotz des gestiegenen Beitragsfußes insgesamt.

Den endgültigen Beitragsbescheid für 2025 erhalten die Betriebe erst im Jahr 2026, wenn die tatsächlichen Ausgaben der BGN für das Beitragsjahr feststehen.

Hintergrund der Beitragsentwicklung sind unter anderem gestiegene Ausgaben für Entschädigungsleistungen, die 2024 um 2,2 Prozent auf 557,3 Millionen Euro zugenommen haben – vor allem infolge steigender Kosten im Gesundheitswesen. Gleichzeitig entwickeln sich die Unfallzahlen positiv: 2025 gingen die meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 3,4 Prozent zurück.

Mehr Details dazu lesen Sie in der offiziellen Pressemeldung der BGN.