Die Schreiben der Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) richten sich derzeit offenbar gezielt an Hotels. Die VEA tritt im Auftrag einer Verwertungsgesellschaft „RAW“ auf und fordert von Hotels, die ihren „Gästen TV-Geräte zur Verfügung stellen und damit die Wiedergabe des […] vertretenen Filmrepertoires ermöglichen“, den Abschluss einer jährlich fälligen kostenpflichtigen Programmlizenz.
Genannt werden dabei Beträge von 13,12 Euro je Bildfläche im Zimmer sowie 237,01 Euro je Bildfläche in öffentlichen Räumen, jeweils zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer.
Aktueller Stand
Der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) lassen die Vorgänge zu den Lizenzierungs- und Forderungsschreiben aktuell durch die hierzu mandatierte Kanzlei Hengeler Mueller prüfen. Die Prüfungen dauern noch an.
Ich habe ein solches Schreiben erhalten. Was jetzt?
Nach einer ersten Einschätzung empfiehlt der DEHOGA Bundesverband vorerst weiterhin, auf die Aufforderungen der VEA NICHT zu reagieren. Bitte nehmen Sie keine vorschnellen Unterzeichnungen vor, leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen und geben Sie vorerst keine Rückmeldung an die VEA bzw. die im Schreiben genannte “RAW”.
Informieren Sie Ihre zuständige DEHOGA-Geschäftsstelle.
Der DEHOGA informiert, sobald belastbare neue Erkenntnisse bzw. rechtliche Bewertungen vorliegen.