Aktueller Stand
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli dem Gebäudemodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) in wesentlichen Punkten reformiert. Für Hoteliers und andere Gebäudeeigentümer bedeutet das künftig mehr Flexibilität bei der Wahl neuer Heizsysteme. Die Zustimmung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus.
Was bleibt, was fällt weg?
Mit dem neuen Gesetz entfällt die bislang geltende Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizsysteme würden entfallen. Gebäudeeigentümer könnten dann künftig grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie beispielsweise auf Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasse-Pelletheizungen oder weiterhin auf Gas- bzw. Ölheizungen setzen. Die übergeordneten Klimaschutzziele sollen jedoch bestehen bleiben.
Neu eingeführt werden soll dann die sogenannte „Bio-Treppe“: Beim Einsatz neuer Gas- oder Ölheizungen müssen fossilen Brennstoffen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger beigemischt werden. Der vorgeschriebene Anteil beträgt ab 2029 zunächst 10 Prozent und steigt über 15 Prozent (2030) und 30 Prozent (2035) auf 60 Prozent im Jahr 2040. Auch bei Mietverhältnissen ändern sich die Rahmenbedingungen. Künftig könnten CO₂-Kosten, Netzentgelte und – in den ersten Ausbaustufen der Bio-Treppe – auch die Mehrkosten für biogene Brennstoffe teilweise zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Für kleinere Vermieter gelten dabei Ausnahmeregelungen.
Weniger Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds
Parallel zur gesetzlichen Neuausrichtung plant die Bundesregierung Einsparungen bei Förderprogrammen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits ab 2027 sollen 2,7 Milliarden Euro aus dem Fonds in den Bundeshaushalt umgeleitet werden, bis 2030 summiert sich dieser Betrag auf mehr als 13 Milliarden Euro.
Die Folge: Zahlreiche Förderprogramme werden gekürzt. Betroffen sind unter anderem Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen, Energieberatungen sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderstopps sind nach Angaben der Bundesregierung zwar nicht vorgesehen, die verfügbaren Mittel sollen jedoch – insbesondere bei noch nicht zugesagten Förderungen – deutlich reduziert und stärker priorisiert werden.
Einordnung für die Hotellerie
Für Hotelbetriebe könnten sich aufgrund der beschriebenen Entwicklungen zwei gegenläufige Entwicklungen ergeben: einerseits eine Flexibilität bei Investitionsentscheidungen rund um Heizungsanlagen und andererseits die Kürzung finanzieller Unterstützungsangebote. Vor diesem Hintergrund dürfte eine frühzeitige Investitions- und Sanierungsplanung weiter an Bedeutung gewinnen. Insbesondere Hotels, die Modernisierungsmaßnahmen oder den Austausch ihrer Heizungsanlage ohnehin in den kommenden Jahren planen, sollten die Entwicklung der Förderlandschaft aufmerksam verfolgen und bestehende Fördermöglichkeiten rechtzeitig prüfen.
Reaktionen auf die Änderungen
Die aktuelle Entwicklung ist politisch nicht unumstritten: Umweltverbände und Teile der Opposition kritisieren sowohl das GModG als auch die geplanten Kürzungen beim KTF. Zudem hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Bundespräsident Steinmeier aufgefordert, das Gebäudemodernisierungsgesetz wegen eines möglichen Verfahrensfehlers nicht zu unterzeichnen. Sie argumentiert, dass das Gesetz der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte und nicht im Verfahren eines nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzes behandelt werden durfte. Problematisch sei somit nicht die inhaltliche Entscheidung des Bundesrates, sondern die verfahrensrechtliche Einordnung des Gesetzes als nicht zustimmungsbedürftig. Die endgültige Inkraftsetzung des Gesetzes steht daher weiterhin aus.