11.06.2025 • Barrierefreiheit, Digitalisierung, Website • Lesedauer: 5 Minuten
Ein neues Bürokratiemonster ist im Anmarsch: Am 29. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) in Kraft. Der gesetzliche Rahmen steht, doch was heißt „barrierefrei“ eigentlich genau in der Praxis und für die Betriebe im Gastgewerbe? Dazu ist vieles noch unklar.
Noch mehr Aufwand und mangelnde Praxisnähe – der DEHOGA kritisiert das BSFG scharf als „gut gemeint, aber schlecht gemacht.“ Doch wenn der Verband ein schlecht gemachtes Gesetz schon nicht verhindern konnte, so unterstützt er wenigstens seine Mitglieder dabei, es richtig umzusetzen und dadurch auch die Betriebswebsites besser zu machen.
Denn die Überarbeitung einer Website im Hinblick auf Barrierefreiheit bietet auch Chancen, weil die Nutzerfreundlichkeit und die Reichweite dadurch verbessert werden können. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Barrierefreiheit in Bezug auf die Optimierung der Website zu beschäftigen – dabei können DEHOGA-Mitglieder vom breiten Branchenwissen der DEHOGA-Expert:innen profitieren.
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Der für Mitglieder kostenlose Digitalisierungs-Check bietet in einer 30-minütigen Onlineberatung individuelle Einschätzungen und Tipps rund um das Thema Digitalisierung in Ihrem Betrieb, so auch unter anderem zur Verbesserung der Betriebswebsite.
Vertiefendes Wissen und praxisnahe Beispiele aus der Branche gibt es in den Seminaren an der DEHOGA Akademie. Zum Thema Website gibt es unter anderem die Weiterbildungsangebote: "SEO & Google Tools: Maximieren Sie Ihre Online-Sichtbarkeit" und "Websites mit Wow-Effekt".
Viele Websites müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein - das sagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Unternehmer:innen sind ab dem 29. Juni 2025 verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Das gilt also auch für Websites von Restaurants und Hotels. Es gibt Ausnahmen für Kleinbetriebe - mehr dazu im unten verlinkten Merkblatt.
Die Überarbeitung einer Website im Hinblick auf Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine große Chance - aus u.a. folgenden Gründen:
Betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überhaupt?
Exklusiv für seine Mitglieder bietet der DEHOGA ein Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum kostenlosen Download an, das alle wichtigen rechtlichen Infos zusammenfasst. Darüber hinaus gibt es für DEHOGA-Mitglieder ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung für Websites.
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