Das Bundeskabinett hat erwartungsgemäß den Vorschlag der Mindestlohnkommission umgesetzt und eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen beschlossen. Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn auf 13,90 Euro angehoben, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn muss zwingend beachtet und ausbezahlt werden, unabhängig davon, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag steht.
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