Betriebe, die beabsichtigen, Wohnheimplätze für Auszubildende zu schaffen, oder Bauvorhaben bereits konkretisiert haben, können beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) eine Förderung beantragen. Frist für eine erste Interessensbekundung ist der 30. April. Es stehen noch nicht alle Umsetzungsdetails fest; erste Infos gibt es auf der Website des DEHOGA.
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