Ein Selbstläufer wird die Arbeitskräfte-Einwanderung aus Sicht des DEHOGA trotzdem nicht. Der Rechtsrahmen ist komplex, das Recruiting in Drittstaaten aufwändig und teuer. Dienstleister, die dies übernehmen fangen erst langsam an, sich zu etablieren und Betriebe müssen bei ihrer Auswahl und Beauftragung sehr genau hinschauen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu den neuen Aufenthaltstiteln hat der DEHOGA in FAQs zusammengefasst. Auch die zukünftig noch in Kraft tretenden Neuerungen (insbesondere die Chancenkarte ab 1. Juni 2024) sowie die noch nicht erfüllten DEHOGA-Forderungen finden Interessierte dort.
Weitere Infos gibt es im Online-Themenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Arbeitgeber die Beantragung der Arbeitserlaubnis bzw. die Anfrage zur Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel im Rahmen des Vorabprüfungsverfahrens online durchführen.
Der DEHOGA ist interessiert an Erfahrungen mit den neuen Möglichkeiten der Arbeitskräfte-Einwanderung: Sie machen gute oder schlechte Erfahrungen mit den neuen Aufenthaltstiteln? Sie können Ihren Kollegen eine Recruiting-Agentur empfehlen (oder auch vor einer warnen)? Sie haben Hinweise zu den Funktionen bzw. Informationen auf der BA-Webseite? Sie möchten Ihre Erfahrungen bei Ausländerbehörden oder Visastellen mit dem DEHOGA teilen? Wenn Sie uns etwas Interessantes berichten können, schicken Sie gerne eine Mail an info(at)dehoga.de.