Stichtag 30. September

Fristende bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis 30. September einreichen. Das schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung. Eine Fristverlängerung ist laut BMWK ausgeschlossen.

Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. Eine weitere Fristverlängerung ist laut BMWK ausgeschlossen. Antragstellende werden dabei von ihren Steuer- oder Wirtschaftsberater:innen begleitet, die die Schlussabrechnungen einreichen.