Dank der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun - zumindest bei Booking.com - europaweit Geschichte.
Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominerenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.
Booking.com wurde von der Europäischen Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate - also bis Mitte November 2024 - Zeit, um ihre Geschäftspraktikten den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.
Weitere Informationen auf der Website des Hotelverbands Deutschland (IHA).