Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

7% Mehrwertsteuer auf Speisen

Warum Baden-Württembergs Landesregierung im Bundesrat zustimmen sollte

Nach dem positiven Votum des Bundestages entscheiden die Länder am 19. Dezember im Bundesrat endgültig, ob die 7% auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 kommen. Der DEHOGA Baden-Württemberg hat heute, 5. Dezember, in einer Pressemitteilung noch einmal deutlich begründet, warum die Branche von der grün-schwarzen Landesregierung eine klare Zustimmung zu den 7 % erwartet.

„Die 7 % auf Speisen sind die richtige Entscheidung, um Existenzen und Arbeitsplätze im Gastgewerbe dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus rechnen wir durch die Steuersenkung mit zusätzlichen Investitionen und Wachstumsimpulsen für die gesamte baden-württembergische Tourismuswirtschaft und ihre Zulieferbranchen“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer.

Dass diese Botschaft bei einflussreichen Landespolitikern angekommen ist, belegen klar zustimmende Äußerungen, z. B. von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und vom wirtschaftspolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Landtag, Winfried Mack, nach der Bundestags-Entscheidung am 4. Dezember (wir berichteten). Auch CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel appelliert eindringlich an Ministerpräsident Kretschmann, im Bundesrat „ohne Wenn und Aber“ für die geplante Absenkung der Gastro-Mehrwertsteuer zu stimmen.

Besonderes Gewicht dürfte bei der Abstimmungs-Entscheidung der Landesregierung das einmütige Votum des baden-württembergischen Landtags haben: Am 25. Juni hatten sich dort die Abgeordneten aller Fraktionen einstimmig für 7 % MwSt. auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen. „Vor dem Hintergrund dieses eindeutigen Abstimmungsergebnisses im Parlament unseres Bundeslandes wäre eine Ablehnung oder auch eine Enthaltung Baden-Württembergs am 19. Dezember im Bundesrat völlig unverständlich“, betont DEHOGA-Vorsitzender Hans-Ulrich Kauderer.

Die Pressemitteilung des DEHOGA Baden-Württemberg lesen Sie hier.