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Corona-Regeln verlängert

Warnstufen-Regeln gelten mit leichten Änderungen weiter

Baden-Württembergs Landesregierung hat am 18.03.2022 die bisherige CoronaVO mit einigen Anpassungen verlängert. Die Verordnung gilt ab 19.03.2022 bis längstens 02.04.2022. Es gelten weiterhin die aus der bisherigen Warnstufe bekannten Regelungen, d.h. in der Gastronomie und Hotellerie der 3G-Zugang, in Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben weiterhin 2G-Plus. Gestrichen worden sind dagegen die Personenbegrenzungen für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen.

Welche Regeln ab Samstag, 19. März, für das Gastgewerbe im Einzelnen gelten, erfahren Interessierte hier

Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

1. Was bleibt unverändert?

  • Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie: 3G innen wie außen
  • Diskotheken, Clubs und clubähnliche Betriebe: 2G-Plus
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste bleibt - im bisherigen Umfang - bestehen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht von Beschäftigten (hier reicht weiterhin eine OP-Maske)
  • Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen

 

2. Was ist neu?

  • Das bisherige Stufensystem wurde gestrichen, es werden auch neue Indikatoren als Maßstab zur Bewertung von Schutzmaßnahmen herangezogen
  • Die Anforderungen an Testnachweise werden nicht mehr in der CoronaVO definiert, sondern folgen künftig aus dem Infektionsschutzgesetz, inhaltlich ändert sich nichts
  • Betriebe müssen im Hygienekonzept darlegen, dass sie auch Desinfektionsmittel bereitstellen

 

3. Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften / Veranstaltungen entfallen
Bisher galten je nach Inzidenzstufe Begrenzungen für Ungeimpfte, diese entfallen nun ersatzlos, d.h. es gibt keine Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte / Veranstaltungen von bzw. mit Ungeimpften.

4. Die bisherigen Kapazitätsbegrenzung bei Veranstaltungen entfällt ersatzlos
Bisher war in der Warnstufe die Kapazität auf 60% (innen) bzw. 75% (außen) der zugelassenen Kapazität begrenzt, diese Beschränkung fällt nun weg. Gleiches gilt für die bisherigen Personenobergrenzen von 6.000 Personen (innen) bzw. 25.000 Personen (außen). Es gibt damit keine coronabedingte Personenobergrenze mehr.

Aushänge und Checklisten, die helfen, die Corona-Regeln im Betrieb umzusetzen und an die Gäste zu kommunizieren, stehen online zur Verfügung.
 

DEHOGA-Bewertung:
Der DEHOGA fordert, dass die Corona-Einschränkungen für die Branche wegfallen, wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Corona-Pandemie gegeben ist. Genau dies sehen die mittlerweile beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vor. Baden-Württembergs Landesregierung sollte dieser Leitlinie folgen und die Vorgaben des Bundes zügig umsetzen. Dass das Land jetzt noch eine Übergangsfrist von 14 Tagen nutzt, ist aus Sicht der Branche bedauerlich. Entscheidend ist aber, dass die angekündigten Lockerungen ab dem 2. April auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden.