Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung waren zuletzt konkret geworden und bedrohen das Gastgewerbe mit massiven bürokratischen und finanziellen Lasten. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hatte einen Referentenentwurf vorgelegt, der erstmals eine verpflichtende Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung sowie für verarbeitete Lebensmittel vorsieht.
Nach aktuellem Stand sollen die neuen Regeln bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, mit einer Umsetzungsfrist (Übergangsregelungen) bis zum 1. Juli 2027.
DEHOGA-Bewertung
Der DEHOGA vertritt eine klare Position. Im Verbändebündnis fordert der Verband, dass die Kennzeichnung in der Gastronomie freiwillig bleiben muss. Das Bündnis appelliert an die Entscheidungsträger, jetzt schnell zu handeln, die Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel nicht weiterzuverfolgen und aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung (Frist bis 1. Mai) zum Referentenentwurf sowie am 20. Mai bei einem geplanten Frühstücksdialog mit Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin wird der DEHOGA die Standpunkte der Branche weiter darlegen.
Die aktuelle Pressemitteilung vom 23. April 2026 sowie das detaillierte Positionspapier mit den Argumenten finden Sie hier.
Kritik an Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Zuvor hatten sich der DEHOGA und die anderen Organisationen als „Verbändebündnis gegen die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht bei Schweinefleisch auf die Außer-Haus-Verpflegung“ mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gewandt, in dem sie ihre Kritik am noch unveröffentlichten Gesetzesvorhaben deutlich machen.
Die Verbände haben Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Zudem erwarten sie zusätzliche Kosten für den Aufbau von IT-Strukturen und die Reorganisation von Warenströmen. Sie rechnen außerdem mit Folgewirkungen für Hersteller, Großhändler, Bäckereien und alle Segmente der Gastronomie. Das Bündnis macht deutlich, dass es keinerlei Nachweis für die beabsichtigte Lenkungswirkung seitens der Kunden und Gäste bei einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht gibt. Zudem sei ein Bürokratieaufwuchs dieser Art in Zeiten praktisch unkalkulierbarer Preissteigerungen durch den Iran-Krieg wirtschaftlich und auch politisch nicht tragbar.
Als Reaktion darauf haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den DEHOGA Bundesverband sowie den Deutschen Fleischerverband stellvertretend für das Verbändebündnis zum Gespräch eingeladen. Deutlich wurde, dass die Positionen von Herstellern, Großhandel, Handwerk und Gastronomie bisher zu wenig Berücksichtigung gefunden haben.
Zum Verbändebündnis gehören neben dem DEHOGA folgende Organisationen:
- Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS)
- Deutscher Fleischer-Verband e.V. (DFV)
- Deutsches Institut für Gemeinschaftsgastronomie e.V. (DIG)
- Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. (dti)
- GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. (GVF)
- Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.