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Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten

EU-Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich

Eigentlich hätte die Bundesregierung die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen - sie hat die Frist aber verstreichen lassen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll das Gesetz nun Anfang 2027 in Kraft treten. Berichtspflichten für Betriebe und der individuelle Auskunftsanspruch sollen erstmals im Juni 2028 greifen.

Der DEHOGA begrüßt die Verschiebung, drohen doch durch die Umsetzung erneut weitere bürokratische Belastungen, im Übrigen zunächst unabhängig von der Größe des Betriebs.

Was sind die Ziele der Entgelttransparenzrichtlinie? 
Ziel der Richtlinie sind neue Vorgaben zur Förderung geschlechtsneutraler Vergütungssysteme:

  • In Stellenanzeigen sind künftig Gehaltsspannen oder konkrete Einstiegsgehälter anzugeben
  • Gehaltsunterschiede müssen nach geschlechtsneutralen Kriterien definiert und nachvollziehbar dokumentiert werden
  • Beschäftigte haben einen Informationsanspruch bzgl. des Durchschnittsgehalts bei vergleichbaren Positionen des anderen Geschlechts und zugrunde liegenden Vergütungssystemen
  • Betriebe müssen ihre Beschäftigten jährlich aktiv über diese Rechte informieren
  • Ab 100 Beschäftigten sind zusätzlich sog. Entgeltberichte zu erstellen, die Angaben zu geschlechtsbezogenen Entgeltlücke, zu Bonuszahlungen und zu Maßnahmen der Gleichstellung enthalten

Im Streitfall obliegt dem Arbeitgeber die Beweislast, d.h. er muss nachweisen, dass etwaige Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind.

Wie können sich Betriebe schon jetzt vorbereiten?
Betriebe sollten die verbleibende Zeit zur Vorbereitung nutzen und z.B. Gehaltsspannen für künftige Stellenausschreibungen festlegen, überprüfen, ob die Gehälter sich an objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien orientieren oder Verantwortliche bzgl. der Transparenzpflichten und Auskunftsrechte schulen.