Aktueller Stand
Offiziell befindet sich laut Angaben des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums der Entwurf noch in der internen Hausabstimmung und sei noch nicht final abgestimmt. Das Papier sei auch noch nicht in die Frühkoordinierung oder Ressortabstimmung gegangen. Am Donnerstag und damit nur eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt wurde der Entwurf öffentlich bekannt.
Inhalt des Referentenentwurfs
Der Referentenentwurf sieht im Kern zwei große Änderungen vor: Erstens soll der Spielraum für flexiblere Arbeitszeitmodelle erweitert werden. Tarifvertragsparteien sollen demnach künftig statt einer täglichen eine maximale Wochenarbeitszeit vereinbaren können, was formal dem von DEHOGA und IHA geforderten Übergang von einer täglichen Höchstarbeitszeit zu einer Wochenarbeitszeit entspräche.
Voraussetzung ist laut Entwurf aber, dass zugleich tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erfolgen sollen. Dieses Detail ließe aber den gesamten Reformansatz zur Makulatur werden, denn die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verweigert diesbezüglich seit jeher jedwede Kooperation.
Zweitens will die Bundesarbeitsministerin und Co-Vorsitzende der SPD Bärbel Bas die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausdrücklich und detailliert im Gesetz verankern. Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Die Aufzeichnung könne zwar auch durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, verantwortlich bliebe aber der Arbeitgeber. Tarifverträge sollen Ausnahmen zulassen können, etwa eine nicht elektronische Erfassung oder eine spätere Dokumentation bis spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Für kleine Betriebe sind zudem längere Übergangsfristen vorgesehen. Arbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten sollen dauerhaft auch anders aufzeichnen dürfen.
Bewertung des Referentenentwurfs
Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was Betriebe und Beschäftigte brauchen.
Das Bundesarbeitsministerium greift den im Koalitionsvertrag vereinbarten Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit zwar auf, doch die Öffnung soll an Tarifverträge beziehungsweise daran anknüpfende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gebunden werden. Damit würde die dringend benötigte Flexibilisierung gerade für viele kleine und mittelständische Betriebe faktisch ins Leere laufen.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Rainer Dulger (BDA) fordert als unmittelbare Reaktion, den Entwurf zurückzuziehen und vollständig zu überarbeiten. Der Entwurf biete „keine Grundlage“ für eine moderne Arbeitszeitgestaltung und sei von Misstrauen gegenüber Arbeitgebern und Beschäftigten geprägt. Besonders kritisch sieht die BDA ebenfalls, dass die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit nicht allgemein gesetzlich eröffnet, sondern an tarifliche Voraussetzungen geknüpft werden soll. Hinzu kommen neue Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung, die zusätzliche Bürokratie befürchten lassen.
Für das Gastgewerbe ist klar: Es geht nicht um mehr Arbeit, sondern um eine bessere Verteilung der Arbeitszeit. Beschäftigte und Betriebe brauchen die Möglichkeit, Arbeitszeiten innerhalb einer wöchentlichen Höchstgrenze flexibler zu organisieren – selbstverständlich unter Wahrung des Gesundheitsschutzes, der Ruhezeiten und der europarechtlichen Vorgaben. Gerade in einer Branche, in der Service, Veranstaltungen, Wochenenden und saisonale Spitzen zum Alltag gehören, passen starre Tagesgrenzen immer weniger zur betrieblichen Realität und zu den Wünschen vieler Mitarbeitenden.
Die vom DEHOGA Bundesverband initiierte Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“ wird inzwischen von einem breiten Verbändebündnis getragen. Die Initiative macht deutlich: Moderne Arbeitszeitregeln schaffen nicht weniger Schutz, sondern mehr Gestaltungsspielraum – für Familienzeit, Ehrenamt, Pflege, Freizeit, verlässliche Dienstplanung und wirtschaftlich tragfähige Betriebsabläufe.
Quelle: Hotelverband Deutschland (IHA)