Sofortprogramm
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen wird im Absatz „Neues Wirtschaftswachstum“ des Sofortprogramms mit der Überschrift „Verantwortung für Deutschland“ gleich als erstes benannt. Ebenfalls konkret aufgeführt werden der Start eines Sozialpartnerdialogs zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes.
Wie schon im Koalitionsvertrag angekündigt einigten sich die Parteien auf prioritäre Maßnahmen, die zeitnah angegangen werden sollen. Insgesamt enthält das Papier mehrere Dutzend Maßnahmen aus den Bereichen Wirtschaftswachstum, Investitionsoffensive, Sicherheit, Beschleunigung von Verfahren sowie Zusammenhalt und Demokratiesicherung.
Investitionssofortprogramm
Das Bundeskabinett hat außerdem den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen umgesetzt und Anreize sowie Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen geschaffen werden.
Im Einzelnen geht es um:
- Investitionsbooster durch Abschreibungen von 30 Prozent: Es soll eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 30 Prozent aufgelegt werden. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Die Ausweitung der degressiven AfA soll Investitionen in die Transformation der Wirtschaft beschleunigen.
- Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab dem Jahr 2028: Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, soll der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 % auf 10 %.
- Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen: Es soll eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 %, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren.
Weitere Infos zum Investitionssofortprogramm auf der Website des Bundesfinanzministeriums.