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Abbildung einer Hand, die etwas in einen Taschenrechner eintippt.

No Shows in der Gastronomie

Wie Sie als Betriebsinhaber den Schaden minimieren

24.07.2025 • No Show, Reservierung • Lesedauer: 5 Minuten

Wenn Gäste nicht erscheinen, zahlen Sie die Rechnung.

Ein Tisch ist reserviert, das Personal steht bereit, die Zutaten sind frisch eingekauft – doch die Gäste bleiben aus. No Shows sind für viele Gastronom:innen in Baden-Württemberg ein wachsendes Problem. Sie verursachen nicht nur Frust, sondern auch handfeste wirtschaftliche Schäden: ungenutzte Kapazitäten, verdorbene Lebensmittel, unnötige Personalkosten und entgangene Umsätze. In einem ohnehin herausfordernden Marktumfeld kann das schnell zur Belastung für den gesamten Betrieb werden.

Dabei geht es nicht nur um einzelne Plätze: Besonders bei größeren Gruppen oder an umsatzstarken Tagen wie Wochenenden oder Feiertagen kann ein Tisch mit leeren Stühlen mehrere Hundert Euro Verlust bedeuten. Und das Schlimmste: Die meisten No Shows wären vermeidbar – mit den richtigen Maßnahmen.

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Viele Reservierungen, aber keine Gäste: Viele Betriebe in der Gastronomie kämpfen mit No Shows und haben dadurch hohe Umsatz-Einbußen.

No Shows: Ein unterschätzter Kostenfaktor im Gastgewerbe

Ob vier statt sechs Gäste oder gar ein komplett leerer Tisch – No Shows sind mehr als nur ärgerlich. Sie verursachen Vertrauensschäden, die schwer zu beziffern sind: eingekauftes Essen, eingeplantes Personal, blockierte Tische. Besonders in Zeiten knapper Margen kann das existenzbedrohend werden.

Prävention durch Kommunikation und digitale Unterstützung

Ein erster Schritt zur Prävention ist die offene Kommunikation mit Ihren Gästen. Ein Hinweis auf Ihrer Website oder in der Reservierungsbestätigung kann helfen, Verständnis zu schaffen. Machen Sie deutlich, dass nicht wahrgenommene Reservierungen Kosten verursachen und spontane Weitervergabe oft nicht möglich ist.

Impuls: Erinnerungsmails ein bis zwei Tage vor dem Reservierungstermin – idealerweise mit Bitte um Zu- oder Absage – erhöhen die Verbindlichkeit. Viele Online-Reservierungssysteme bieten diese Funktion automatisiert an.

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Weitere Tipps zur Vermeidung von No Shows

Digitale Reservierungssysteme nutzen
Moderne Tools bieten verschiedene Einstellungen wie automatische Erinnerungen, Rückbestätigungen und die Möglichkeit, Stornierungsfristen zu integrieren.

Stornierungsfristen einführen
Legen Sie eine Frist fest, bis zu der Gäste kostenfrei stornieren können – z. B. 24 oder 48 Stunden vorher. So haben Sie noch Zeit, den Tisch anderweitig zu vergeben.

Rückmeldungspflicht bei Reservierungen
Bitten Sie Gäste aktiv um eine Bestätigung – z. B. durch einen „Bestätigen“-Button in der Mail. Das erhöht die Verbindlichkeit und gibt Ihnen Planungssicherheit.

Reservierungsdaten auswerten
Analysieren Sie, wann und bei welchen Gruppen No Shows besonders häufig auftreten. So können Sie gezielt Maßnahmen ergreifen – z. B. an bestimmten Wochentagen oder bei bestimmten Gruppengrößen.

Gebühren bei No Shows: Was ist rechtlich möglich?

Wer No Shows mit einer Gebühr belegen möchte, muss rechtlich sauber arbeiten. Die Grundlage dafür sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). DEHOGA-Mitglieder erhalten Unterstützung bei der Erstellung rechtssicherer AGB in ihrer zuständigen Geschäftsstelle.

Zwei rechtliche Szenarien:

  1. Einfache Tischreservierung ohne Menüvereinbarung
    Hier liegt noch kein Bewirtungsvertrag vor. Es kann lediglich der Vertrauensschaden geltend gemacht werden – etwa für zusätzliches Personal oder entgangene Einnahmen durch blockierte Tische. In der Praxis ist dieser Schaden schwer nachweisbar. Eine pauschale Gebühr kann helfen, No Shows zu vermeiden, sollte aber mit Bedacht eingesetzt werden – abhängig von Ihrer Gästestruktur.
     
  2. Reservierung mit Menü und fester Personenzahl
    Bei größeren Veranstaltungen mit vereinbartem Menü (z. B. Familienfeiern) empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung der Leistung. Erscheinen deutlich weniger Gäste als vereinbart, lässt sich der Schaden einfacher beziffern und rechtlich durchsetzen.

Beratung und Unterstützung durch die DEHOGA-Rechtsberatung


Ob bei der Formulierung Ihrer AGB, der Auswahl eines Reservierungssystems oder der Kommunikation mit Gästen – der DEHOGA Baden-Württemberg steht Ihnen beratend zur Seite. Nutzen Sie die Expertise Ihrer Geschäftsstelle vor Ort, um sich rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu stärken.

Fazit: Proaktive Maßnahmen statt leere Stühle

No Shows sind kein Schicksal, sondern ein steuerbares Risiko. Mit klarer Kommunikation, rechtssicheren AGB, digitalen Tools und gezielten Maßnahmen können Gastronom:innen im Gastgewerbe den Schaden deutlich reduzieren. Sichern Sie Ihre Reservierungen ab – für mehr Planungssicherheit und wirtschaftlichen Erfolg.

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