Fragen rund um das Thema Trinkgeld beantwortet das DEHOGA-Merkblatt „Trinkgeld. Fit für die Betriebsprüfung“, das Verbandsmitglieder im Online-Servicecenter auf der DEHOGA-Website kostenlos herunterladen können. Im Merkblatt wird z.B. beschrieben, wie unbar bezahlte Trinkgelder korrekt verbucht werden. Außerdem wird klargestellt, dass Trinkgelder für Mitarbeitende grundsätzlich von Aufzeichnungspflicht befreit sind, wofür sich der DEHOGA erfolgreich eingesetzt hat.
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