Der bisherige Manteltarifvertrag, welcher seit 23 Jahren in Kraft ist, bedurfte in einigen Bereichen einer Überarbeitung, da bestimmte Regelungen zwischenzeitlich von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden. Im Wesentlichen ist der bestehende Manteltarifvertrag bestätigt worden, es gab keine Veränderungen etwa beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
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