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Förderprogramm

Wiedereinführung des Tilgungszuschusses in der Tourismusfinanzierung Plus

Baden-Württemberg führt das Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“ ab dem 01. Juni 2022 fort und stellt dafür 8 Millionen Euro zur Finanzierung von Tilgungszuschüssen im Rahmen von zinsverbilligten Darlehen bereit.

Gefördert werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe, beispielsweise die Modernisierung und Sanierung von bestehenden Gebäuden, Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen, Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen und Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind.

Das Förderprogramm beinhaltet einen Tilgungszuschuss in Höhe von 6 %, maximal 200.000 Euro je Antrag. Anträge können ab dem 1. Juni 2022 über die Hausbank bei der L-Bank gestellt werden und müssen vor dem Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Zinskonditionen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest und werden vor Programmstart von der L-Bank kommuniziert. Der DEHOGA empfiehlt, trotzdem frühzeitig Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen, damit der Antrag bei Projektstart zeitnah gestellt werden kann.

Informationen zu diesem und weiteren Förderprogrammen erhalten interessierte DEHOGA-Mitglieder bei der DEHOGA Beratung unter Telefon 0711 61988-37 oder per E-Mail.

Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen zur Tourismusfinanzierung Plus steht zeitnah auf der Homepage der L-Bank zur Verfügung.