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Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummern läuft an

Was Betriebe jetzt beachten müssen

In Deutschland startet im November 2024 die Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummern (W-IdNr). Das berichtet der Hotelverband Deutschland (IHA). Diese eindeutige Kennung wird an alle wirtschaftlich aktiven Personen und Unternehmen vergeben. Sie alle müssen die W-IdNr. im Impressum ihrer Website angeben - das betrifft auch die Betriebe des Gastgewerbes.

Die neue Ziffer soll zukünftig helfen, in Steuer- und Verwaltungsprozessen die Identifikation zu vereinfachen und diese zu modernisieren. Sie kann als Pendant der bereits bekannten Steueridentifikationsnummer für Privatpersonen für die Wirtschaft, Gewerbetreibende und Freiberufler angesehen werden. Die W-IdNr. ist auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) für Unternehmen angedacht.

Sobald Mitglieder ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten haben und sie der Impressumpflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz unterliegen (z.B. auf der eigenen Website), muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Pflichtangabe nach § 5 DDG zwingend im Impressum angegeben werden.

Die Zuteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schrittweise in drei Stufen, es ist kein spezieller Antrag notwendig.

  • Unternehmen mit bereits vorhandener USt-IdNr. erhalten diese automatisch als W-IdNr. durch eine öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt I, die voraussichtlich im Oktober 2024 veröffentlicht wird. Eine individuelle Benachrichtigung erfolgt nicht.

  • Unternehmen ohne USt-IdNr., die jedoch umsatzsteuerlich erfasst oder als Kleinunternehmer registriert sind, bekommen die W-IdNr. ab November 2024 elektronisch über ELSTER zugewiesen. Falls ein steuerlicher Berater mit Bekanntgabevollmacht vorhanden ist, geht die Mitteilung an diesen.

  • Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten die W-IdNr. ab dem dritten Quartal 2025 elektronisch, die Vergabe soll bis 2026 abgeschlossen sein.

Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ für Deutschland sowie einer neunstelligen Ziffernfolge. Zusätzlich wird nach einem Bindestrich ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal angefügt. Dieses Merkmal dient zur Differenzierung von einzelnen Betrieben, Betriebsstätten oder Tätigkeiten.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat  unter folgendem Link ein umfangreiches FAQ zur Wirtschaftsidentifikationsnummer veröffentlicht.
 

Quelle: Hotelverband Deutschland (IHA)