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Gute Nachricht für die Branche

Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Gute Nachricht für das Gastgewerbe: Das erhöhte Kurzarbeitergeld (KuG) soll bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt werden. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden. Damit werden drei von vier wichtigen Forderungen des DEHOGA zum KuG erfüllt. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung.

Die Nachricht, die heute über die Medien verbreitet wurde und von Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bestätigt wurde, zeigt, dass sich der intensive Einsatz des DEHOGA gelohnt hat.
Aber: Mit größter Sorge und auch mit Unverständnis betrachtet der DEHOGA das geplante Auslaufen aller Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen zum 31. März 2022. Hier muss aus Sicht des Verbandes dringend nachgebessert werden! Im Schreiben an die Bundesregierung hatte der DEHOGA die 100%-Erstattung rückwirkend zum 1. Januar 2022 gefordert. Der DEHOGA wird in Sachen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge weiter Druck machen.

Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31. März 2022 auslaufen.  Am 9. Februar wird der Gesetzentwurf ins Kabinett gebracht, von einer Verabschiedung ist in der Sitzungswoche vom 14. bis 18. Februar auszugehen. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird der DEHOGA seine Mitglieder im Detail informieren.