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Kurzarbeit

Vereinfachte Abschlussprüfungen für März 2020 bis Juni 2022

Um Bürokratie zu reduzieren, werden die Abschlussprüfungen zur Zahlung von Kurzarbeitergeld (KUG) vorrübergehend vereinfacht. Für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2022 entfällt die Abschlussprüfung, wenn der Gesamtauszahlungsbetrag des Kurzarbeitergeldes und der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge für den jeweiligen Arbeitsausfall 10 000 Euro nicht überschreitet.

Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der BA, begrüßt diese Gesetzesänderung: „Durch den Einsatz der Sozialpartner sowie des Vorstandes der BA wurde in Bezug auf die Abschlussprüfungen KUG, die aus der Corona-Hochzeit entstammen, Bürokratie abgebaut.“ Das vereinfachte Verfahren gäbe allen Beteiligten Rechtssicherheit sowie mehr Planungssicherheit. Denn erst nach Ende der zeitintensiven Abschlussprüfung wird ansonsten ein abschließender Bescheid erstellt. Für das Unternehmen kann es dann im Falle von zu viel gezahltem KUG zu einer Nachzahlung kommen.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023

Die Zugangserleichterungen für das KUG wurden bis Ende Juni 2023 verlängert. Bis dahin ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird verzichtet.

Mehr Informationen finden Interessierte hier.