Die GEMA hat auf ihrer Webseite ausführliche Informationen und Rechenbeispiele zur neuen Berechnungsgrundlage veröffentlicht. Vorwiegend handelt es sich um Tarife für „Veranstaltungen“, in Einzelfällen aber auch um Tarife für „Hintergrundmusik.“
Der DEHOGA rät seinen Mitgliedern, die neuen Vertragsangebote/Rechnungen der GEMA genau zu prüfen. Zu achten ist insbesondere darauf, ob Angaben zu Eintrittsgeldern/Umsätzen, die bisher in Bruttobeträgen angegeben waren, für Musiknutzungen ab 2023 zum Nettobetrag umgerechnet worden sind. Der Nettobetrag ist nun für die Berechnung der Vergütungshöhe maßgeblich. Der DEHOGA hatte Vorfeld der geplanten „Nettorisierung“ bei der GEMA darauf gedrungen, dass die Umstellung kostenneutral erfolgt. Mittlerweile hat die GEMA eingeräumt, dass es ein „gewisses Fehlerpotenzial“ bei der Umstellung gibt.