Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs:

Tübinger Verpackungssteuer unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung für unwirksam erklärt. Ob die Stadt Revision gegen das Urteil einlegt, steht noch nicht fest – darüber soll der Tübinger Gemeinderat entscheiden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, will die Stadt allerdings weiter Steuern auf Einwegverpackungen und -besteck von Gastronomen kassieren.

Das Urteil ist ein Dämpfer für Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer mit großem Nachdruck vorangetrieben hatte, um den Einweg-Verpackungsmüll in der Stadt zu reduzieren und die Einführung von Mehrweg-Lösungen zu fördern. Tübingen erhebt seit Jahresbeginn eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke. Unter anderem müssen Gastronomiebetriebe für jeden ausgegebenen Einweg-Teller oder -becher 50 Cent an die Stadt abführen, dazu 20 Cent pro Besteckteil (wir berichteten). Gegen diese lokale Verpackungssteuer hatte die Franchisenehmerin eines großen Systemgastronomie-Betriebes geklagt.

Tübingens OB Boris Palmer kommentierte das Urteil mit Bedauern. Die Entscheidung des VGH sei zu respektieren, betonte er zwar. Allerdings wird die Stadt Tübingen vorerst weiter Verpackungssteuer einziehen. Die Steuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Nach Einschätzung von Branchenexperten geht von der Auseinandersetzung um die Tübinger Verpackungssteuer eine hohe Signalwirkung aus: Etliche Kommunen, die auch eine lokale Verpackungssteuer einführen wollen, warten den Ausgang des Verfahrens ab.