Trinkgelder in bar mussten bisher als Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Seit März 2025 ist dieses für die Mitarbeitenden bestimmte Trinkgeld nicht mehr aufzeichnungspflichtig.
In der Praxis bedeutet das: weniger Bürokratie für die Betriebe in der Branche und eine vereinfachte Kassenführung.
Sie sind unsicher, wie mit Trinkgeld steuerrechtlich und zivilrechtlich korrekt zu verfahren ist? Dieses DEHOGA-Merkblatt (exklusiv für Mitglieder) soll alle wesentlichen Fragen rund ums Trinkgeld beantworten und Ihnen dabei helfen, Probleme bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle gerne weiter.