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DEHOGA-Erfolg

Trinkgelder in bar nicht mehr aufzeichnungspflichtig

Dank der politischen Arbeit des DEHOGA hat das Bundesfinanzministerium die Aufzeichnungspflicht für in bar gegebenes Trinkgeld vereinfacht.

Trinkgelder in bar mussten bisher als Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Seit März 2025 ist dieses für die Mitarbeitenden bestimmte Trinkgeld nicht mehr aufzeichnungspflichtig.

In der Praxis bedeutet das: weniger Bürokratie für die Betriebe in der Branche und eine vereinfachte Kassenführung.

Sie sind unsicher, wie mit Trinkgeld steuerrechtlich und zivilrechtlich korrekt zu verfahren ist? Dieses DEHOGA-Merkblatt (exklusiv für Mitglieder) soll alle wesentlichen Fragen rund ums Trinkgeld beantworten und Ihnen dabei helfen, Probleme bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle gerne weiter.