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Ab 1. Mai 2023

Tourismusfinanzierung Plus: Verbesserte Konditionen

Die Landesregierung verbessert die Konditionen des Förderprogramms „Tourismusfinanzierung Plus“: Ab 01.05.2023 erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 10 Prozent, max. 200.000 Euro. Zusätzlich verbessert ein „Nachhaltigkeitsbonus“ nun auch bei der Tourismusfinanzierung Plus die Förderkonditionen

So erhalten Unternehmen, die für sich eine Klimastrategie entwickeln oder schon entwickelt haben, eine zusätzliche Zinsverbilligung, den sogenannten „Nachhaltigkeitsbonus“ (NHB). Die betriebliche Klimastrategie umfasst, wie bislang schon, zunächst zwei niedrigschwellige Förderstufen, die aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden:

  • Stufe 1: Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck).
  • Stufe 2: Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenplans (ROADMAP).

 

Ab 01.05.2023 können auch Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, wie Inneneinrichtungen und digitale Innovationen finanziert werden. Weiter gibt es bei der Übernahme von Betrieben, die stillgelegt oder von der Stilllegung bedroht sind, Erleichterungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die dem touristisch geprägten Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe angehören, wie z. B.

  • Hotels, Gasthöfe, Pensionen
  • Restaurants, Gaststätten
  • Ferienunterkünfte
  • Campingplätze

 

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden.

Ausführliche Informationen und alle wichtigen Details zum Förderprogramm finden interessierte im Merkblatt der L-Bank.

 

Fragen zu den Fördermöglichkeiten beantwortet außerdem die DEHOGA-Beratung in Stuttgart.

Tel: (0711) 61988-37

info(at)dehoga-beratung.de