- Wichtig: Betroffene sollten Ruhe bewahren, NICHT zahlen und NICHT auf die E-Mail reagieren, also nicht antworten oder versuchen, auf irgendeine Art und Weise mit dem Absender in Kontakt zu treten.
- Stattdessen sollten sie unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. Das ist nicht nur vor Ort in der jeweiligen Polizeistation, sondern auch über die Online-Wache möglich. Es handelt sich im beschriebenen Fall um eine „Andere Strafanzeige“.
- Wer eine Erpresser-E-Mail erhalten hat, sollte sie zur Sicherheit abspeichern. Es schadet auch nicht, sich vorsorglich bei Google zu melden und von der E-Mail zu berichten.
- Anschließend heißt es abwarten. Die Betroffenen sollten die gängigen Bewertungsportale im Internet sowie die Sozialen Medien im Auge behalten.
Was tun, wenn vermehrt falsche schlechte Bewertungen im Internet auftauchen?
Sollten tatsächlich Auffälligkeiten, also vermehrt schlechte Bewertungen auftreten, können sich betroffene Mitglieder an ihre zuständige DEHOGA-Geschäftsstelle wenden. Zudem können sie dem jeweiligen Bewertungsportal die Erpresser-E-Mail vorlegen und dazu auffordern, die falschen negativen Bewertungen und Kommentare zu löschen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den wirtschaftlichen Schaden zu dokumentieren, damit ggf. Schadenersatzanspruch gestellt werden kann, wenn zum Beispiel jemand eine Feier aufgrund der falschen schlechten Bewertungen absagt.