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Bundesfinanzministerium:

Technische Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen sofort absetzbar

Wer seine Registrierkasse nachträglich mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet hat, kann die Kosten dafür als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzen. Dies hat das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben mitgeteilt.

Ebenso sind die Kosten für eine erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems sofort von der Steuer absetzbar.

Betroffene Gastronom:innen sollten ggf. auch ihre Steuerberater:innen darauf aufmerksam machen. Eine Technische Sicherheitseinrichtung ist seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben. 

Weitere Infos gibt es unter diesem Link.