„Die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg unterstützt die Forderung des Gastronomiegewerbes nach einer Fortführung der Besteuerung von Speisen mit 7% über das Jahr 2023 hinaus“, schreibt die SPD-Landtagsfraktion und führt eine ganze Reihe von Gründen für diese klare Positionierung an: So würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 auf 19 % „für die wirtschaftlich angeschlagene Gastronomie zu erheblichen, nur schwer tragbaren Belastungen“ führen, die die Betriebe – soweit möglich – an ihre Gäste weitergeben müssten. Doch schon beim aktuellen Preisniveau „ist ein Restaurantbesuch für viele Bürgerinnen und Bürger zum besonderen, seltenen Ereignis geworden“. Der ermäßigte Steuersatz sei im Übrigen auch steuersystematisch sinnvoll: „Es gibt keinen sachlichen Grund, warum bei zubereiteten Speisen zur Mitnahme ein anderer Steuersatz als im Restaurant gilt“, heißt es im SPD-Papier.
DEHOGA-Bewertung:
Die klare Position pro 7% der SPD-Landtagsfraktion ist aus Branchensicht nicht nur sehr erfreulich, sondern auch sehr wertvoll. Schließlich stärken die Argumente aus Baden-Württemberg jene Kräfte in der Bundes-SPD, die sich gegen eine Mehrwertsteuer-Erhöhung zu Lasten der Branche aussprechen. Es bleibt also zu hoffen, dass das Wort von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Bestand hat, der im Bundestagswahlkampf zur 7%-Gastro-Mehrwertsteuer erklärt hatte: „Das schaffen wir nie wieder ab.“