Der Entwurf weicht insofern von den Vorschlägen der Expertenkommission ab, als diese die Einmalzahlung auf Basis des der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde liegenden Verbrauchs empfohlen hatte. Dass nun für Gaskunden die für Dezember 2022 vereinbarte Abschlagszahlung als Basis dienen soll, soll die aktuellen, teilweise erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 berücksichtigen. Bei Fernwärme wiederum soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll. Die Abrechnung beziehungsweise Gutschrift soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen. Der Entwurf soll am 2. November im Kabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Der DEHOGA macht weiter Druck und setzt sich für sichere und bezahlbare Energie für die Betriebe des Gastgewerbes ein. Aktuell sind noch viele Fragen ungeklärt (z.B. zur Ausgestaltung der angekündigten Strompreis-Bremse). Der Verband drängt auf zeitnahe Lösungen und wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung informieren.