Drei Punkte bleiben aus Sicht des DEHOGA beim Thema Schwarzarbeitsbekämpfung wichtig:
- Bürokratie abbauen
- Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz
- Ursachen statt Symptome bekämpfen
Hierfür wird sich der Verband im weiteren Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus weiter stark machen.
Hintergründe
Was beinhaltet das neue Gesetz?
Das Gesetz enthält u.a. die Zusage bürokratieärmerer und digitaler Prüfungen. Darüber hinaus sollen die bei den Behörden vorhandenen Daten besser analysiert und zwischen den Behörden automatisiert abgeglichen werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält zusätzliche Befugnisse.
Der risikoorientierte Ansatz der FKS soll verstärkt werden. Das bedeutet, dass die FKS Prüfungen in den „identifizierten Risikobereichen“ intensiver und umfassender durchführen wird. Unter die Risikobereiche fallen organisierte Kriminalität sowie organisierte Formen der Schwarzarbeit. Rechtstreue Unternehmen können mit weniger Prüfungen rechnen.
DEHOGA-Bewertung
Der DEHOGA begrüßt den Ansatz, bürokratieärmere und digitale Prüfungen durchzuführen. Vor-Ort-Prüfungen unterbrechen die Betriebsabläufe der kontrollierten Betriebe und verunsichern Mitarbeitende und Gäste. Das kann auch zu Image-Schäden führen. Ob die Umsetzung des neuen Gesetzes die Situation tatsächlich verbessern wird, wird der Verband beobachten.
Dass rechtstreue Unternehmen in Zukunft mit weniger Prüfungen rechnen können, entspricht der Forderung, die der DEHOGA im Zusammenhang mit dem Thema Bürokratieabbau wiederholt erhoben hat. Für die Branche drängt sich hier allerdings teilweise der Eindruck auf, es würden vorwiegend seriöse, ordentlich arbeitende Betriebe kontrolliert, in denen das Prüfgeschäft routiniert und risikoarm ablaufen kann, während man „die anderen“ eher meidet. Der DEHOGA thematisiert diesen Punkt in seinen Gesprächen mit der Zollverwaltung und dem Finanzministerium.
Bürokratie abbauen
Weiterhin hat der DEHOGA in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzministerium deutlich gemacht, dass es keine „Schwarzarbeits-Branchen“ gibt, sondern nur einzelne Unternehmen, die sich nicht rechtskonform verhalten. Außerdem hat der Verband erklärt, was er von der Umsetzung des Gesetzes erwartet: Bürokratieabbau und weniger belastende Prüfungen.
Bei der Digitalisierung und Automatisierung behördeninterner Prozesse muss definitiv ausgeschlossen werden, dass sie zu Mehraufwand für die Unternehmen führen. Bürokratiearm bedeutet auch, dass die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Vordergrund stehen muss, weniger reine Formalverstöße wie z.B. Dokumentationspflichten.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) weist darauf hin, dass die geplanten Neuregelungen für Arbeitgeber:innen zu organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen führen. Die Ausweitung der Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten sind mit Investitionen in IT, Personal und Beratung verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilungen bedeutet die Verpflichtung zur medienbruchfreien Bereitstellung von Unterlagen mehr Aufwand.
Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz
Digitalisierung bei Schwarzarbeitskontrollen muss auch bedeuten, dass Branchen, die von der Nutzung der digitalen Möglichkeiten des Nachweisgesetzes ausgeschlossen sind, die wesentlichen Vertragsbedingungen auch in elektronischer Form nachweisen können.
Den DEHOGA erreichen immer öfter Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben, dass Bewerber:innen nur zur Arbeit bereit sind, wenn ein Teil der Vergütung am Fiskus vorbei ausgezahlt wird. Betriebe, die sich darauf nicht einlassen, haben es schwerer, Mitarbeitende zu finden. Leistungsmissbrauch, also der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben einem „schwarz“ erzielten Arbeitseinkommen, ist die mit Abstand häufigste von der FKS aufgedeckte Straftat. In der Berichterstattung dominieren jedoch aufgedeckte Verstöße der Arbeitgeber:innen. Das muss sich ändern, damit auch Missbrauch von Sozialleistungen effektiver bekämpft werden kann.
Fazit: Ursachen statt Symptome bekämpfen
Je höher die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, desto größer der Anreiz für Schwarzarbeit. Die Forderung nach mehr Netto im Portemonnaie der Beschäftigten und einer Reduzierung der Lohnzusatzkosten für die Unternehmen gehört daher ganz nach oben auf die Agenda der Bundesregierung.
Auch die BDA weist darauf hin, dass Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen notwendig sind, um Schwarzarbeit an der Wurzel zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht die Ursachen.