Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seiner Entscheidung vom 7. April 2022 klargestellt, dass für Verbraucher auch bei Online-Hotelbuchungen schon allein anhand der Formulierung auf der Schaltfläche klar sein muss, dass durch Anklicken eine Zahlungsverpflichtung ausgelöst wird und ein Vertrag zustande kommt.
Darüber informiert der Hotelverband Deutschland, der im DEHOGA auf Bundesebene für Hotelthemen zuständig ist. Die IHA bietet auch ein entsprechend aktualisiertes Merkblatt „Online-Buchung von Hotelzimmern - Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button" an.
Quelle: IHA