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Kabinettsbeschluss

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am Donnerstag, den 30.März 2023 den Referentenentwürfen zur Fachkräfteeinwanderung mit einigen wenigen Änderungen im Detail zugestimmt. Der DEHOGA Bundesverband hat auf dieser Basis FAQs formuliert, die Fragen über die geplanten Änderungen beantworten.

DEHOGA Bewertung: Das Vorhaben stellt aus Sicht des DEHOGA einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Zwar werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomie neue, zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und teilweise auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen. Bis zu einem funktionierenden Auslandsrecruiting ist es noch ein weiter Weg. Der DEHOGA kämpft politisch dafür, dass dieser Weg konsequent beschritten wird: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration.

Wie geht es weiter?

Die Verordnung (in der u.a. die für das Gastgewerbe wichtige Kontingentbeschäftigung geregelt ist) wird erst erlassen, nachdem die gesetzliche Ermächtigung dafür in Kraft getreten ist. Die Regelungen des Gesetzentwurfs sollen in mehreren Staffeln in Kraft treten. Insbesondere die Umsetzung der Chancenkarte wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband