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Was gilt in Alarmstufe I?

Neues DEHOGA-Merkblatt zur Zugangsregeln

Wer darf ins Restaurant – und wer nicht? In den DEHOGA-Geschäftsstellen gehen nach der am 27. Januar erfolgten Änderung der Corona-Verordnung zahlreiche Anfragen ein. Der DEHOGA hat daher die wichtigsten Zugangsregeln, die aktuell in Alarmstufe I gelten, auf einem Merkblatt zusammengefasst.

Wichtige Klarstellung: Der Zugang für 2-fach Geimpfte ist in Alarmstufe I zeitlich nicht mehr auf 3 Monate nach der letzten Impfung begrenzt! Dies gilt auch für Genesene, die eine zusätzliche Impfung nachweisen können. Für Genesene ohne zusätzliche Impfung ist der Zugang nur 3 Monate nach Erkrankung gestattet.