Aktuell haben das Bundesinnenministerium seine Anwendungshinweise sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Fachlichen Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung aktualisiert. Allerdings haben sie noch nicht alle Gesetzesänderungen aufgenommen, sondern nur die, die bereits in Kraft sind.
Die für Hotellerie und Gastronomie wichtigen Neuerungen zur kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung und zur Erfahrungssäule treten am 1. März 2024 in Kraft. Die neue Chancenkarte tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Westbalkanregelung: Bundesagentur für Arbeit prüft Arbeitsbedingungen
Interessant für gastgewerbliche Unternehmen, die in den Westbalkanstaaten rekrutieren: Die BA hat angekündigt, dass mit Erhöhung des Kontingents bei der Westbalkanregelung auf 50.000 Personen pro Jahr (greift ebenfalls ab 1. Juni 2024) wieder eine Vorabprüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA erfolgen wird.
Kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung
Bzgl. der für das Gastgewerbe besonders wichtigen neuen Regelung zur kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung, bei der die Bundesagentur für Arbeit für bestimmte Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis für bis zu acht Monate erteilen kann, gibt es noch keine Klarheit; die Umsetzung befindet sich derzeit noch in politischen Verhandlungen. Insbesondere gibt es noch keine belastbaren Aussagen zur Höhe des Kontingents.
Volldigitalisierte Visumsbearbeitung bis Ende 2025
Die langwierigen Visaverfahren und das hochproblematische Terminmanagement bei den Auslandsvertretungen sind ein Hindernis für die Arbeitskräfterekrutierung in Drittstaaten. Bis jetzt hatte das Auswärtige Amt in Aussicht gestellt, dass eine volldigitalisierte Visumsbearbeitung bis Ende 2025 umgesetzt sein soll. Die Chancenkarte soll von Anfang an volldigitalisiert sein. Auf diesem Portal soll es demnächst einen Selfcheck für die Abschätzung der hierfür notwendigen Punkte geben.
DEHOGA-Bewertung
Der DEHOGA hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass bessere Gesetze allein nicht ausreichen. Entscheidend für den Erfolg bei der Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften sowie Auszubildenden ist ein einfacherer, schnellerer und unbürokratischerer Verwaltungsvollzug bei den Visumstellen, Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Dazu ist der DEHOGA kontinuierlich im Dialog mit Ministerien und Behörden.
Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, bei der Westbalkanregelung eine Vorabprüfung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, verbindet der DEHOGA mit der Erwartungshaltung, dass dieser zusätzliche Verfahrensschritt nicht am Ende zu mehr Aufwand und Bürokratie für die Arbeitgeber in Deutschland führt. Vielmehr sollte die Vorabprüfung aussichtslose Anträge verhindern und so hoffentlich zu einem Ende der unerträglichen Terminsituation an den deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten führen und dem Losverfahren endlich ein Ende setzen.
Bezüglich der kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung hat der DEHOGA darauf hingewiesen, dass für die Branche von entscheidender Bedeutung ist, dass die Umsetzungsfragen rechtzeitig geregelt werden. Nur so kann die Regelung in der kommenden Sommersaison Wirkung entfalten. Klar ist: Die vollständig neue Regelung in der Beschäftigungsverordnung ist sehr komplex, entsprechend viele Fragen sind im Vorfeld zu klären. Der DEHOGA bringt sich selbstverständlich intensiv in diesen Prozess ein. Wichtig ist, dass Bürokratie so weit wie möglich vermieden und der Antrag so einfach wie möglich gestaltet und verständlich formuliert wird.
Weitere Informationen
Eine gute Zusammenfassung der wichtigsten alten und neue Aufenthaltstitel gibt es in der BDA-Publikation „Arbeiten in Deutschland“. Die DEHOGA-FAQ zu den für das Gastgewerbe wichtigsten Neuerungen finden Interessierte aktualisiert weiter hier.