Interessierte finden die neue DGUV-Regel ab sofort unter folgendem Link.
Außerdem hat die Berufsgenossenschaft BGN die wichtigsten Informationen, Formulare und Handlungshilfen zum Thema Flüssiggas kompakt zusammengefasst.
Das sichere Betreiben von Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Flaschen oder aus stationären Tanks, die im Gastgewerbe z.B. in Küchen ohne zentrale Erdgasleitung, aber auch für Heizstrahler auf der Terrasse oder Grillgeräte häufig vorkommen, ist von großer Wichtigkeit. Die neue branchenübergreifende DGUV-Regel zur Verwendung von Flüssiggas enthält Hinweise und Tipps sowie Musterformulare z.B. zu Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Betriebsanweisung, Unterweisungs- und Prüfnachweisen etc. Die erforderlichen Prüfungen müssen durchgeführt werden und verschiedene Dokumentationen müssen erfolgen.