„Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben. Dem wird die Landesregierung mit ihrer erneuten Regeländerung nicht gerecht“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Die Landesregierung setze das Warnstufen-System, das sie selbst eingeführt hat, kurzerhand außer Kraft, um an harten Maßnahmen festhalten zu können. „Auf viele Betroffene muss das wie Willkür wirken. Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht“, kritisiert Engelhardt. Die Sorge der Landesregierung vor einer großen Omikron-Welle könne man zwar nachvollziehen. „Das Festhalten an Alarmstufe-II-Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen müssen aber an objektiv nachvollziehbare, gut begründete Kriterien geknüpft sein, sonst gefährdet man die Akzeptanz der Maßnahmen insgesamt“, so Engelhardt.
Was gilt für das Gastgewerbe? Die wichtigsten Änderungen
Neben der 2G-Plus-Regel gilt in geschlossenen Räumen für volljährige Personen die Pflicht, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (z.B. KN95) zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Arbeits- und Betriebsstätten, sowie der öffentliche Verkehr, für Beschäftigte ändert sich also nichts.
Angepasst wurde zudem die Sperrzeit, die nun von 22.30 - 6.00 Uhr (bisher 5.00 Uhr) gilt. Verlängert hat die Landesregierung, auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Damit haben ungeimpfte minderjährige Schülerinnen und Schüler weiterhin ohne weitere Testung Zutritt zu vielen Bereichen, in denen Zugangsbeschränkungen bestehen.
Die Regelungen der neuen CoronaVerordnung für das Gastgewerbe haben wir hier zusammengefasst.