Das Förderprogramm EH 40 bietet Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten. Der Förderantrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Hierzu muss ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.
Im Falle einer Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr wird die Neubauförderung im Programm EH-40 Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Dieses Programm ermöglicht die Förderung allerdings nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen.
Ab Januar 2023 ist dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. In diesem Programm soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus gestellt werden. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
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