Regelungen treten zum 1. Juni in Kraft

Mutterschutz nach Fehlgeburt ausgeweitet

Vergangene Woche ist das Mutterschaftsanpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, wonach zukünftig Frauen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.

Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.