Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.
DEHOGA
Kreisstellen
Regelungen treten zum 1. Juni in Kraft
Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.