Er sieht vor, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
- zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro
- zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
jeweils brutto je Zeitstunde.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bereits angekündigt, den Beschluss der Mindestlohnkommission umsetzen zu wollen, wie mehrere Medien berichten.
Zur Bewertung:
Der DEHOGA hatte angeregt, die nächste Mindestlohnerhöhung erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen – also zwei Jahre nach der außerplanmäßigen Erhöhung auf 12 Euro und damit im ursprünglich vorgesehenen Rhythmus. Das hätte den Betrieben, die in den letzten Monaten bereits hohe Personalkostensteigerungen zu verkraften hatten, etwas Luft verschafft. Dem ist die Kommission nicht gefolgt. Sie hat aber zumindest die richtige Entscheidung getroffen, die Entwicklung des Tarifindex auf die letzte Kommissionsentscheidung, also auf 10,45 Euro, zu beziehen und nicht auf den rein politischen Wert von 12 Euro.