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DEHOGA kämpft für dauerhafte Entfristung

Medienbericht: Regierung offenbar zu Verlängerung der 7%-MwSt. auf Speisen bereit

Diese Nachricht macht Mut: Das „Handelsblatt“ meldete am 9. Juni, dass die Bundesregierung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie über das Jahresende hinaus verlängern will und beruft sich auf Informationen aus Regierungs- und Koalitionskreisen. Gesichert ist allerdings noch nichts.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatten sich – wie mehrfach berichtet – in der Vergangenheit wiederholt für die Entfristung der 7% Mehrwertsteuer ausgesprochen. Der DEHOGA, der die Senkung von 19 auf 7% in der Corona-Krise maßgeblich mit durchgesetzt hatte, kämpft für die dauerhafte Entfristung dieser Maßnahme.

Laut Medienbericht zeigen sich nun offenbar auch die Grünen aufgeschlossener für eine weitere Verlängerung der Maßnahme. Die finanzpolitische Sprecherin der Partei, Katharina Beck, erklärte gegenüber dem Handelsblatt: „Wir können uns vorstellen, die Mehrwertsteuer in der Gastro noch eine Zeit lang reduziert zu lassen.“ Aus der FDP heißt es laut Handelsblatt, „eine dauerhafte Absenkung sei inzwischen durchaus zu rechtfertigen ... Zudem habe Corona das Essenverhalten deutlich verändert. Essenslieferungen und damit Essen außer Haus hätten erheblich an Bedeutung gewonnen. Deshalb mache ein einheitlicher Steuersatz inzwischen Sinn." 

Der DEHOGA unterstreicht die Bedeutung des aktuell wichtigsten politischen Anliegens der Branche: „Mit der dauerhaften Geltung der 7 % auf Speisen würde endlich die Wettbewerbsfähigkeit der Restaurants und Cafés gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und anderen Anbietern gestärkt“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Essen muss unabhängig vom Verzehrort und der Art der Zubereitung gleich besteuert werden. Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Betriebe.

Wichtig: Entschieden ist noch nichts. Nach derzeitiger Rechtslage gelten die 7% auf vor Ort verzehrte Speisen nur bis Jahresende 2022. Es ist daher weiterhin notwendig und sinnvoll, auch im direkten Gespräch mit Bundesabgeordneten aus dem Wahlkreis Überzeugungsarbeit für die dauerhafte Gewährung des reduzierten 7%-Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie zu leisten. Gute Argumente und alle wichtigen Fakten zum Thema finden DEHOGA-Mitglieder und Interessierte hier.

Der DEHOGA arbeitet weiter mit Hochdruck an diesem Thema und wird seine Mitglieder über die aktuelle Entwicklung informieren.