Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist seit dem 20. März 2022 in Kraft. Um weiterhin Infektionsausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, sind sog. Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit zu treffen. Die Arbeitgeber sind deshalb weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, fortzuschreiben und umzusetzen.
Den Leitfaden für die Corona-Gefährdungsbeurteilung sowie die Information für betriebliche Hygienekonzepte finden Interessierte in den DEHOGA-Umsetzungshilfen unter dem Punkt „BGN-Umsetzungshilfen".