Konkret geht es um leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Verboten werden zudem sogenannte Bioplastiktüten, da sie nach Ansicht des Gesetzgebers keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten darstellen. Vom Plastiktüten-Verbot ausgenommen sind die so genannten „Hemdchenbeutel“, also sehr dünne Tüten, die im Handel insbesondere für Obst und Gemüse bzw. Fleisch- und Wurstwaren Verwendung finden. Diese Ausnahme dient der Hygiene und soll die Verschwendung von Lebensmitteln wie auch vermehrte Plastikverpackungen anstelle offener Waren verhindern. Erlaubt bleiben zudem dickere und damit besonders stabile, mehrfach verwendbare Plastiktüten.
Quelle: DEHOGA Bundesverband